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24.11.2004
Jetzt handeln
Für die steuerfreie Altersvorsorge
Travemünde. Der Countdown läuft: Was von einer Lebensversicherung
nach Ablauf des Vertrages ausgezahlt wird, bleibt nur dann komplett
einkommensteuerfrei, wenn der Vertrag bis zum 31.12.2004 abgeschlossen
wurde. Bei einmaligen Auszahlungen am Vertragsende sind in Zukunft die
Erträge vollständig zu versteuern. Nur die Todesfallleistungen bleiben
weiter steuerfrei. Liegt die Auszahlung nach dem 60. Geburtstag und lief
der Vertrag bis dahin mindestens zwölf Jahre, sind die Erträge immer
noch zur Hälfte steuerpflichtig. So zahlt ein 30jähriger Mann bei
Abschluss der Versicherung bis 31.12.2004 mit 65 Jahren keine Steuern.
Schließt er ab dem 1.1.2005 ab, beträgt der steuerpflichtige Anteil bei
einem Beitrag von 100 Euro monatlich nach dem Halbeinkünfteverfahren
26.000 Euro. Der Gesetzgeber fördert zukünftig nur noch lebenslange
Renten. Wer sich aber beim Eintritt in den Ruhestand die Möglichkeit auf
eine steuerfreie Kapitalzahlung erhalten möchte und nicht will, dass der
Fiskus einen Teil einkassiert, der sollte sich unbedingt noch im
Dezember einen Termin vereinbaren. Den gibt es im
Allianz-Versicherungsbüro (Auf dem Baggersand 17) unter Telefon
04502-3123. [HN]

Versicherungskaufmann Michael Schäper berät gern zu den wichtigen
Änderungen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen. [Foto: NORMANN]
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