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 24.11.2004

Jetzt handeln

Für die steuerfreie Altersvorsorge

Travemünde. Der Countdown läuft: Was von einer Lebensversicherung nach Ablauf des Vertrages ausgezahlt wird, bleibt nur dann komplett einkommensteuerfrei, wenn der Vertrag bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Bei einmaligen Auszahlungen am Vertragsende sind in Zukunft die Erträge vollständig zu versteuern. Nur die Todesfallleistungen bleiben weiter steuerfrei. Liegt die Auszahlung nach dem 60. Geburtstag und lief der Vertrag bis dahin mindestens zwölf Jahre, sind die Erträge immer noch zur Hälfte steuerpflichtig. So zahlt ein 30jähriger Mann bei Abschluss der Versicherung bis 31.12.2004 mit 65 Jahren keine Steuern. Schließt er ab dem 1.1.2005 ab, beträgt der steuerpflichtige Anteil bei einem Beitrag von 100 Euro monatlich nach dem Halbeinkünfteverfahren 26.000 Euro. Der Gesetzgeber fördert zukünftig nur noch lebenslange Renten. Wer sich aber beim Eintritt in den Ruhestand die Möglichkeit auf eine steuerfreie Kapitalzahlung erhalten möchte und nicht will, dass der Fiskus einen Teil einkassiert, der sollte sich unbedingt noch im Dezember einen Termin vereinbaren. Den gibt es im Allianz-Versicherungsbüro (Auf dem Baggersand 17) unter Telefon 04502-3123. [HN]


Versicherungskaufmann Michael Schäper berät gern zu den wichtigen Änderungen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen. [Foto: NORMANN]

 

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Letzte Änderung: 20.06.2005

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